MwSt.-Anpassung ab 2018 - sage.com
2018-1-1 · Noch bis 31.12.2017 fliesst ein Teil der Einnahmen der MwSt. in die IV-Zusatzfinanzierung. Konkret sind dies 0,4 Prozentpunkte beim Normalsatz, 0,2 Prozentpunkte beim Sondersatz für Beherbergung und 0,1 Prozentpunkte beim reduzierten Satz. Diese Zusatzfinanzierung läuft …